Breitbandversorgung, zweites Verfahren
Allgemeine Markterkundung 2.Verfahren (veröffentlicht am 12.10.2017)
Allgemeine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Stadtsteinach gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Stadt Steinach bittet daher, bis spätestens 17.11.2017 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Technische IST-Erfassung (veröffentlicht am 12.10.2017)
Die Darstellung der technischen IST-Versorgung finden Sie hier:
Bekanntmachung des Auswahlverfahrens - einstufig (veröffentl. am 01.03.2018)
Die Stadt Stadtsteinach gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert , bis Donnerstag den 03.05.2018, 11:00 Uhr (Posteingang Stadt Stadtsteinach) ein Angebot einzureichen. Die Stadt Stadtsteinach hat einen FTTH-Masterplan als Planungsvorlage. Die benötigten Auszüge können bei der Kontaktadresse der Stadt angefordert werden.
Bekanntmachung Auswahlverfahren (PDF-Datei)
Bewertungskriterien Angebotsanforderung (PDF-Datei)
Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier:
Bekanntmachung Fristverlängerung der Angebotsabgabe (veröffentl. am 03.04.2018)
Die Frist zur Angebotsabgabe wird wie folgt verlängert:
Die Angebote sind bis zum 22.05.2018, 11:00 Uhr bei der unter Ziff. 1. der Bekanntmachung vom 01.03.2018 genannter Kontaktstelle schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung einzureichen.
Maßgeblich ist der auf dem verschlossenen Umschlag angebrachte Eingangsstempel der Kontaktstelle. Angebote ohne diesen Eingangsstempel werden ausgeschlossen.
Vorgesehene Auswahlentscheidung (veröffentlicht am 11.7.2018)
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR). (veröffentlicht am 11.07.2018)
Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der Stadt Stadtsteinach wurden die Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zur Abgabefrist gingen von den Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein.
Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 18.06.2018 beabsichtigt die Stadt Stadtsteinach einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließen.
Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken).
Zuwendungsbescheid (veröffentlicht am 06.12.2018)
Am Dienstag den 04.12.2018, ist dem 1. Bürgermeister Roland Wolfrum in Nürnberg der Zuwendungsbescheid durch den bayerischen Staatsminister der Finanzen Albert Füracker überreicht worden.
Kooperationsvertrag (veröffentlicht am 07.12.2018)
Mit beiliegendem Schreiben bestätigt die Stadt Stadtsteinach die Freigabe des Kooperationsvertrages im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).